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   LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 81/08   

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LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 81/08 (https://dejure.org/2008,56564)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.04.2008 - 27 O 81/08 (https://dejure.org/2008,56564)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. April 2008 - 27 O 81/08 (https://dejure.org/2008,56564)
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  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83

    Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei

    Auszug aus LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 81/08
    Nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB trifft den Äußernden die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine ehrbeeinträchtigenden Behauptungen wahr sind ( BGH NJW 1996, 1131, 1133 [BGH 30.01.1996 - VI ZR 386/94] , NJW 1985, 1621, 1622 [BGH 12.02.1985 - VI ZR 225/83] ), es sei denn, der Störer kann sich auf die Wahrnehmung eines berechtigten Informationsinteresses berufen Liegt dieses vor und hat der Störer die dabei erforderliche Sorgfalt beachtet, ist in der Regel der Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB gegeben Dieser nimmt gegebenenfalls dem Störer das Risiko der Unwahrheit der Information ab.

    Dies hat zur Folge, dass die aus § 186 StGB folgende Beweislastumkehr entfiele, so dass die Beweislast wie im Regelfall den Verletzten träfe ( BGH NJW 1985, 1621, 1622 [BGH 12.02.1985 - VI ZR 225/83] ).

  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 81/08
    Ein Gewerbetreibender muss sich - gerade außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier - in der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen ( BGH NJW 1962, 32, 33 [BGH 24.10.1961 - VI ZR 204/60] - Waffenhändler, NJW 1966, 2010, 2011 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 266/64] - Teppichkehrmaschine 1) Dabei ist eine solche Kritik nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie ungünstig und für den Betroffenen nachteilig ist ( BGH GRUR 1967, 113 - Leberwurst).
  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 81/08
    Die Vermutung streitet dann für die Zulässigkeit der freien Rede und damit auch für die Zulässigkeit der Kritik an Waren und Leistungen ( BGH NJW 1976, 620, 621 [BGH 09.12.1975 - VI ZR 157/73] - Warentest).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

    Auszug aus LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 81/08
    Betrifft ein Beitrag zur Meinungsbildung eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, dürfen bei der Auslegung der die Äußerungsfreiheit beschränkenden Gesetze an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik keine überhöhten Anforderungen gestellt werden ( BVerfG NJW 1982, 2655 [BVerfG 20.04.1982 - 1 BvR 426/80] ).
  • BGH, 18.10.1966 - VI ZR 29/65

    Leberwurst

    Auszug aus LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 81/08
    Ein Gewerbetreibender muss sich - gerade außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier - in der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen ( BGH NJW 1962, 32, 33 [BGH 24.10.1961 - VI ZR 204/60] - Waffenhändler, NJW 1966, 2010, 2011 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 266/64] - Teppichkehrmaschine 1) Dabei ist eine solche Kritik nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie ungünstig und für den Betroffenen nachteilig ist ( BGH GRUR 1967, 113 - Leberwurst).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 81/08
    Nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB trifft den Äußernden die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine ehrbeeinträchtigenden Behauptungen wahr sind ( BGH NJW 1996, 1131, 1133 [BGH 30.01.1996 - VI ZR 386/94] , NJW 1985, 1621, 1622 [BGH 12.02.1985 - VI ZR 225/83] ), es sei denn, der Störer kann sich auf die Wahrnehmung eines berechtigten Informationsinteresses berufen Liegt dieses vor und hat der Störer die dabei erforderliche Sorgfalt beachtet, ist in der Regel der Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB gegeben Dieser nimmt gegebenenfalls dem Störer das Risiko der Unwahrheit der Information ab.
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 81/08
    Zwar können auch Äußerungen, die sich störend auf die freie gewerbliche Entfaltung eines Unternehmens auswirken, einen unmittelbaren Eingriff in dieses Recht darstellen ( BGH NJW 1952, 660, 661 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 81/08
    Auch wenn die Veröffentlichung der Beklagten dieses Recht der Klägerin beeinträchtigt, erfolgt dieser Eingriff hier nicht rechtswidrig, weil die erforderliche Guter- und Pflichtenabwagung bei diesem offenen Tatbestand (vgl BGH NJW 1966, 1617, 1619 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64] - Höllenfeuer) zu Lasten der Klägerin ausgeht.
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64

    Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die

    Auszug aus LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 81/08
    Ein Gewerbetreibender muss sich - gerade außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier - in der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen ( BGH NJW 1962, 32, 33 [BGH 24.10.1961 - VI ZR 204/60] - Waffenhändler, NJW 1966, 2010, 2011 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 266/64] - Teppichkehrmaschine 1) Dabei ist eine solche Kritik nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie ungünstig und für den Betroffenen nachteilig ist ( BGH GRUR 1967, 113 - Leberwurst).
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